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Minos (Dialog)



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Minos (altgriechisch Μίνως Mínōs) ist ein antiker literarischer Dialog, der angeblich von Platon stammt, aber heute in der Forschung als unecht gilt. Es wird ein fiktives philosophisches Gespräch zwischen Sokrates und einem nicht namentlich genannten Freund wiedergegeben. Sie erörtern aus philosophischer Sicht die Frage der Norm, an der sich die staatliche Gesetzgebung auszurichten hat. Als klassisches Beispiel führt Sokrates die Gesetzgebung des kretischen Königs Minos an, die er als schlechthin vorbildlich darstellt. Nach Minos ist daher der Dialog benannt.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt [Bearbeiten]

Wann und in welcher Umgebung sich der fiktive Dialog abspielt und aus welchem Anlass er begonnen wurde, wird nicht mitgeteilt. Einen Anhaltspunkt bietet nur der Umstand, dass Sokrates, der 399 v. Chr. als Siebzigjähriger starb, ebenso wie sein Gesprächspartner schon in fortgeschrittenem Alter ist, wie aus einer Bemerkung am Schluss hervorgeht.

Der Dialog beginnt unvermittelt mit der Frage des Sokrates, worin das Wesen des Gesetzes (Nomos) bestehe.[1] Auf die Gegenfrage, was für ein Gesetz er meine, antwortet Sokrates, es gehe ihm um das Gesetz schlechthin, das Gesetz insoweit es ein solches ist. Dieses könne nicht Verschiedenartiges beinhalten, sondern so wie Gold, insoweit es Gold ist, in sich keine Unterschiedlichkeit aufweise, könne auch das Gesetz als solches nur eines sein.

Der erste Definitionsvorschlag des Freundes, das Gesetz sei das (durch Tradition und Sitte) Festgesetzte, erweist sich als unbrauchbar, denn Sokrates argumentiert, dass so wie die Sprache nicht mit dem Gesprochenen identisch sei, das Gesetz nicht als das Festgesetzte definiert werden könne. Auch der zweite Vorschlag, Gesetz sei das, was ein Staat in Kraft gesetzt hat, also eine im Staat geltende Meinung, wird verworfen, denn beide Gesprächspartner meinen, das Gesetz müsse ein Gut sein und zu seinen Eigenschaften gehöre notwendigerweise Gerechtigkeit und Vortrefflichkeit. Dies treffe aber nicht auf alle Beschlüsse staatlicher Gesetzgeber zu. Ein schlechter Beschluss könne somit gar nicht als „Gesetz“ bezeichnet werden, sondern Gesetz sei nur das, was einer guten, also wahren Meinung entspricht. Diese Überlegungen führen zum Ergebnis, das Gesetz beruhe auf Entdeckung (exheúresis „Findung“) der (metaphysischen) Realität, des unwandelbar „Seienden“. Dagegen richtet sich aber der Einwand des Freundes, die konkret bestehenden Gesetze seien veränderlich und in verschiedenen Staaten verschieden, was nicht der Fall wäre, wenn sie auf der Entdeckung eines naturgegebenen Sachverhalts basierten.

Sokrates erwidert, so wie das Gerechte immer und überall gerecht sei und das Schöne schön, so müsse auch das Gesetzliche unwandelbar und ortsunabhängig sein. Wer vom Seienden (der naturgemäßen Norm) abweiche, weiche damit vom Gesetzlichen ab. In der Medizin, der Landwirtschaft, der Gärtnerei und der Kochkunst bestünden natürliche Gesetzmäßigkeiten, deren Kenntnis immer und überall von Sachverständigen in gleicher Weise vermittelt werde. Ebenso gebe es auch in der Kunst der Einrichtung eines Staatswesens das schlechthin objektiv Richtige. Dessen Erkenntnis und Umsetzung sei die Aufgabe der zuständigen Fachleute. Wenn diese Aufgabe richtig erfüllt werde, sei die schriftliche Fixierung des Erkannten als „Gesetz“ zu bezeichnen. Was aber infolge von Unwissenheit zu Unrecht als Vorschrift festgelegt sei, das sei in Wirklichkeit gesetzwidrig und werde nur von Unwissenden „Gesetz“ genannt. Gesetzesänderungen seien das Resultat von Unkenntnis der objektiven Realität seitens der Gesetzgeber und bewiesen deren Inkompetenz.

Darauf wendet sich das Gespräch historischen Aspekten zu. Sokrates weist auf die Kreter hin, die unter den Griechen die ältesten und besten Gesetze hätten. Deren Urheber sei König Minos. Minos stehe bei den Athenern zu Unrecht in schlechtem Ruf. Er habe als Sohn des Gottes Zeus von seinem göttlichen Vater Belehrung empfangen und daher seinen Mitbürgern eine optimale Gesetzgebung hinterlassen. Einen Teil davon habe der spartanische Gesetzgeber Lykurg übernommen.

Sokrates meint, es genüge nicht zu wissen, wer die besten Gesetzgeber waren. Vielmehr komme es, wie er abschließend feststellt, darauf an zu bestimmen, was die Qualität einer guten Gesetzgebung ausmache, die zur Besserung der Seele führe. Dies nicht zu wissen sei für reife Männer wie ihn und seinen Freund eine Schande.

Verfasser, Entstehungszeit und Quellen [Bearbeiten]

In der modernen Forschung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass der Minos nicht von Platon verfasst worden ist, sondern von einem unbekannten Schriftsteller, der den Stil der Dialoge Platons imitierte. Die gegenteilige Meinung wird nur selten vertreten.[2] Die Unechtheit wird aus formalen und inhaltlichen Merkmalen abgeleitet.[3]

Als Entstehungszeit wird meist die zweite Hälfte des 4. Jahrhunderts angenommen, doch kann ein Entwurf oder eine Urfassung schon in der ersten Hälfte entstanden sein. Es ist davon auszugehen, dass der Verfasser der Platonischen Akademie angehörte.[4] Joachim Dalfen glaubt, dass der Minos und andere unechte Dialoge Arbeiten sind, mit deren Anfertigung Platon seine ersten Schüler beauftragte. Mit dieser Hypothese erklärt Dalfen die Nähe dieser Werke zu Platons Frühschriften und das Fehlen von Elementen, die für die späteren echten Dialoge typisch sind.[5]

Der unbekannte Verfasser des Minos benutzte Platons echten Dialog Politeia, dessen Nomoi hingegen scheint er wenig herangezogen zu haben.[6] Anscheinend war er von der Lehre des Philosophen Antisthenes beeinflusst. Besonders die Vorstellung eines konkret in einem Staat bestehenden Gesetzes, das einer absoluten, zeitlosen Norm entspricht und daher schlechthin richtig ist, deutet auf Antisthenes, denn Platon war diesbezüglich anderer Auffassung. Platon sah in jeder Gesetzgebung einen prinzipiell unvollkommenen Versuch, das Besondere allgemein zu regeln; kein Gesetzestext könne jede situationsbedingt zu fällende Entscheidung vorwegnehmen. Auf die Logik, Erkenntnistheorie und Sprachphilosophie des Antisthenes dürfte die Forderung nach strenger Übereinstimmung von sprachlicher Bezeichnung, Begriff und Seiendem zurückzuführen sein.[7]

Zielsetzung [Bearbeiten]

Der Verfasser des Minos wendet sich radikal gegen das in sophistischen Kreisen verbreitete, von Sokrates, Platon und den Platonikern bekämpfte relativistische Verständnis von Recht und Gerechtigkeit. Er weigert sich, die Gesetzgebung als bloße Konvention, Kodifizierung örtlicher Gewohnheiten und Ergebnis willkürlicher politischer Beschlüsse in den einzelnen Staaten aufzufassen. Vielmehr denkt er strikt naturrechtlich und fordert eine konsequent von der Naturrechtsvorstellung ausgehende Terminologie. Die Bezeichnung „Gesetz“ billigt sein Sokrates nur denjenigen staatlichen Bestimmungen zu, die eine von ihm angenommene objektive naturrechtliche Realität wiedergeben. Solche Bestimmungen basieren demnach auf der „Entdeckung“ einer naturgesetzlichen, überzeitlichen Wirklichkeit „Gesetz“, von deren Existenz der Autor überzeugt ist. In seinem Kampf gegen die Sophistik bedient er sich selbst sophistischer Ausdrucksweisen.[8] Seine Missbilligung von Gesetzesänderungen ist Kritik an den demokratischen Gepflogenheiten der Athener, die zu legislativen Neuerungen führten. Dieser wechselhaften Gesetzgebung stellt er die Stabilität in nichtdemokratischen Staaten (Kreta, Sparta) als Vorbild entgegen.

Rezeption [Bearbeiten]

In der Tetralogienordnung, die anscheinend im 1. Jahrhundert v. Chr. eingeführt wurde, gehört der Minos zur neunten Tetralogie. Der Doxograph Diogenes Laertios führt ihn unter den echten Werken Platons an. Er zählt ihn zu den „politischen“ Dialogen und gibt als Alternativtitel „Über das Gesetz“ an. Dabei beruft er sich auf eine heute verlorene Schrift des Mittelplatonikers Thrasyllos.[9]

In der Antike zweifelte man nicht an der Echtheit des Minos. Plutarch, Strabon, Clemens von Alexandria und Proklos nehmen auf einzelne Stellen Bezug und nennen ausdrücklich Platon als Verfasser.[10]

Der Humanist Marsilio Ficino hielt den Minos für echt und übersetzte ihn ins Lateinische. Er teilte die im Dialog vertretene Überzeugung, dass schlechte Einrichtungen nicht als Gesetze zu bezeichnen sind.[11] Die Übersetzung veröffentlichte er 1484 in Florenz in der Gesamtausgabe seiner lateinischen Platon-Übersetzungen. Die erste Ausgabe des griechischen Textes erschien 1513 bei Aldo Manuzio in Venedig. Der spanische Theologe und Philosoph Francisco Suárez († 1617) zitierte den Minos nach Ficinos Übersetzung.[12]

In der modernen Forschung hat als erster August Böckh 1806 die Unechtheit des Dialogs erkannt. Friedrich Schleiermacher teilte seine Auffassung.

Ausgaben und Übersetzungen [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

Weblinks [Bearbeiten]

Anmerkungen [Bearbeiten]

  1. Zur Bedeutungsbreite des Begriffs Nomos, der neben staatlichen Gesetzen auch andere Handlungsnormen (Brauchtum, Sitte, Konventionen, Regeln) bezeichnet, siehe Joachim Dalfen: Platon: Minos, Göttingen 2009, S. 68–78.
  2. Zu den vereinzelten Befürwortern der Echtheit zählen Victor Bradley Lewis: Plato’s Minos: The Political and Philosophical Context of the Problem of Natural Right. In: The Review of Metaphysics 60, 2006, S. 17–53, hier: S. 18 Anm. 3, William S. Cobb: Plato’s Minos. In: Ancient Philosophy 8, 1988, S. 187–207 und Glenn R. Morrow: Plato’s Cretan City, Princeton (N.J.) 1960, S. 35–39. Morrow vermutet einen Entwurf Platons, der unfertig blieb.
  3. Siehe die Forschungsübersicht bei Michael Erler: Platon, Basel 2007, S. 307 und die detaillierte Argumentation von Bernd Manuwald: Zum pseudoplatonischen Charakter des Minos. In: Klaus Döring, Michael Erler, Stefan Schorn (Hrsg.): Pseudoplatonica, Stuttgart 2005, S. 135–153.
  4. Michael Erler: Platon, Basel 2007, S. 307; Margherita Isnardi: Una nota al ‚Minosse’ pseudoplatonico. In: La Parola del Passato 9, 1954, S. 45–53, hier: 51f.; Eugen Dönt: Die Stellung der Exkurse in den pseudoplatonischen Dialogen. In: Wiener Studien 76, 1963, S. 27–51, hier: 44–46; Carl Werner Müller: Cicero, Antisthenes und der pseudoplatonische Minos über das Gesetz. In: Carl Werner Müller: Kleine Schriften zur antiken Literatur und Geistesgeschichte, Stuttgart 1999, S. 558–577, hier: 563f.
  5. Joachim Dalfen: Beobachtungen und Gedanken zum (pseudo)platonischen Minos und zu anderen spuria. In: Klaus Döring, Michael Erler, Stefan Schorn (Hrsg.): Pseudoplatonica, Stuttgart 2005, S. 51–67; Joachim Dalfen: Platon: Minos, Göttingen 2009, S. 29–67.
  6. Carl Werner Müller: Cicero, Antisthenes und der pseudoplatonische Minos über das Gesetz. In: Carl Werner Müller: Kleine Schriften zur antiken Literatur und Geistesgeschichte, Stuttgart 1999, S. 558–577, hier: 563 und Anm. 25; vgl. S. 565 Anm. 26 zu einer Stelle im Schlussteil des Dialogs, den Müller für nachträglich angefügt hält.
  7. Michael Erler: Platon, Basel 2007, S. 307f.; ausführlich zum Einfluss der Philosophie des Antisthenes Carl Werner Müller: Cicero, Antisthenes und der pseudoplatonische Minos über das Gesetz. In: Carl Werner Müller: Kleine Schriften zur antiken Literatur und Geistesgeschichte, Stuttgart 1999, S. 558–577, hier: 566–573. Siehe auch Carl Werner Müller: Die Kurzdialoge der Appendix Platonica, München 1975, S. 182f., 185f. und Joseph Souilhé (Hrsg.): Platon: Œuvres complètes, Band 13 Teil 2: Dialogues suspects, Paris 1930, S. 81f.
  8. Margherita Isnardi: Una nota al ‚Minosse’ pseudoplatonico. In: La Parola del Passato 9, 1954, S. 45–53, hier: 46–48.
  9. Diogenes Laertios 3,60.
  10. Joachim Dalfen: Platon: Minos, Göttingen 2009, S. 29.
  11. Ada Neschke-Hentschke: Platonisme politique et théorie du droit naturel, Bd. 2, Leuven 2003, S. 223f., 665f.
  12. Ada Neschke-Hentschke: Platonisme politique et théorie du droit naturel, Bd. 2, Leuven 2003, S. 336, 347, 352f.; Zusammenstellung der Stellen S. 692–695.
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