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Schloss Proschwitz: Adelspaar wehrt sich gegen Video mit AfD-Politikerin auf seinem Weingut
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Schloss Proschwitz
Adelspaar wehrt sich gegen Video mit AfD-Politikerin auf seinem Weingut
Veröffentlicht am 28.08.2025Lesedauer: 2 Minuten
Weinreben von Schloss Proschwitz im Landkreis MeißenQuelle: picture alliance/imageBROKER/Sylvio Dittrich
Alexandra und Georg Prinz zur Lippe von Schloss Proschwitz fühlen sich und ihren Weinberg durch ein werbendes Video für die AfD vereinnahmt. Sie beklagen einen „direkten Angriff auf unsere Integrität“.
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Alexandra und Georg Prinz zur Lippe wehren sich gegen die ihrer Ansicht nach praktizierte Vereinnahmung ihres Weinbergs im Meißner Ortsteil Proschwitz. In einer knapp 19-minütigen YouTube-Reportage auf dem Kanal der kurzzeitig verbotenen Plattform „Compact“ hatte TV-Chef Paul Klemm Meißen als „die Wiege Sachsens“ angepriesen und sich mit AfD-Stadträtin Jana Wischnewski am Schloss Proschwitz getroffen. Neben dem Anwesen des Prinzen zur Lippe werden auch das Logo sowie die „royale family“ selbst eingeblendet.
„Ohne unser Wissen und ohne unsere Einwilligung werden wir, unser Unternehmen, unsere Marke und unser Anwesen in der AfD-Wahlwerbung für den OB-Wahlkampf in Meißen vereinnahmt“, beanstandet Alexandra zur Lippe gegenüber dem Regionalportal „diesachsen.de“. „Die unerlaubte Nutzung unseres Bildnisses ist nicht nur eine gravierende Rufausbeutung, sondern auch ein direkter Angriff auf unsere Integrität.“
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„In einer Zeit, in der politische Transparenz und ethische Standards dringend erforderlich sind, stellen wir uns gegen solche Praktiken, die das Vertrauen in Marken und Institutionen untergraben“, führte zur Lippe weiter aus. Es sei das Anliegen des Unternehmens, sichtbar und hörbar gegen die unbefugte Verwendung der Identität und Werte aufzutreten.
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In Meißen findet am 7. September die Oberbürgermeisterwahl statt. Unter den drei Kandidaten ist René Jurisch für die AfD. Außerdem treten Martin Bahrmann für die FDP und der parteilose Kandidat Markus Renner zur Wahl an.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft „Compact“ seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. Das Innenministerium verbot das Magazin im Juli 2024. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob das Verbot in diesem Jahr allerdings auf.
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