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Vorstoß von CDU-Innenminister: Hessen will Einbürgerung für subsidiär Geschützte stoppen
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Vorstoß von CDU-Innenminister
Hessen will Einbürgerung für subsidiär Geschützte stoppen
Veröffentlicht am 03.12.2025Lesedauer: 2 Minuten
Abgelehnte Asylbewerber betreten das Terminal des Kassel-Airports in CaldenQuelle: Uwe Zucchi/dpa/picture alliance/cch rho skm cul
Hessen will erreichen, dass Asylsuchende mit subsidiärem Schutz nicht eingebürgert werden. Auch bei Straffälligkeit soll es keine Bagatellgrenzen geben. So begründet der Innenminister die Initiative.
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Asylsuchende mit einem subsidiären Schutzstatus sollten laut einem Vorschlag des hessischen Innenministers Roman Poseck (CDU) von Einbürgerungen ausgeschlossen werden.
„Dieser Schutzstatus ist von Anfang an als vorübergehende Lösung gedacht und dient lediglich dem Schutz vor akuten Gefahren im Herkunftsland“, erläuterte er. „Eine Einbürgerung passt aus meiner Sicht nicht zu diesem Zweck.“ Bei der Innenministerkonferenz diese Woche in Bremen will Hessen mit einer Initiative erreichen, dass das Staatsangehörigkeitsgesetz dahingehend geändert wird.
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Geflüchtete mit subsidiären Schutzstatus bekommen zwar keinen Asyl- oder Flüchtlingsstatus, dürfen aber in Deutschland bleiben, weil ihnen in ihren Heimatländern etwa Folter oder die Todesstrafe droht. Viele Bürgerkriegsflüchtlinge fallen in diese Gruppe. Nach aktueller Rechtslage können Menschen mit einem Aufenthaltstitel aufgrund subsidiären Schutzes bei ausreichender Aufenthaltszeit eingebürgert werden.
Minister will auch keine strafrechtlichen Bagatellgrenzen mehr
Das gelte beispielsweise für Personen mit syrischer Staatsbürgerschaft, sagte Poseck. Nach dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien müsse die Situation in dem Land neu bewertet werden. „Aus meiner Sicht sollten langfristig wieder reguläre Abschiebungen von ausreisepflichtigen Personen nach Syrien möglich sein“, ergänzte der Minister.
Innenminister Poseck forderte zudem, dass bei Einbürgerungen die bisherigen Bagatellgrenzen bei strafrechtlichen Verurteilungen wegfallen. „Wer rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt wurde hat gezeigt, dass er die Rechtsordnung nicht vollständig respektiert“, argumentierte er.
dpa/krott
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