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Jahreswechsel: Nordfriesische Insel Föhr erlässt erstmals umfassendes Feuerwerkverbot an Silvester
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Jahreswechsel
Nordfriesische Insel Föhr erlässt erstmals umfassendes Feuerwerkverbot an Silvester
Veröffentlicht am 03.12.2025Lesedauer: 3 Minuten
Auf den Nachbarinseln Amrum und Sylt ist das Abbrennen privater Silvesterfeuerwerke schon länger verbotenQuelle: Christophe Gateau/dpa
Föhr verbietet aus Natur- und Tierschutzgründen erstmals privates Silvesterfeuerwerk. Der Einzelhandel unterstützt das Verbot. Föhr ist nicht die erste Insel mit einem Verbot. Die Naturschutzorganisation Nabu macht auch für Hamburg einen Vorschlag.
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Auf der nordfriesischen Insel Föhr gilt zum Jahreswechsel erstmals ein umfassendes Böllerverbot. Das Zünden jeglicher Feuerwerkskörper der Kategorie F2 – also im Prinzip alle klassischen Silvesterfeuerwerke – sei zum Jahreswechsel 2025/26 untersagt, erinnerte die Föhr Tourismus GmbH an eine seit Anfang des Jahres geltende neue Regelung. Man wolle ein Zeichen für den Natur-, Umwelt- und Tierschutz setzen.
Auf den Nachbarinseln Amrum und Sylt ist das Abbrennen privater Silvesterfeuerwerke schon länger verboten. Beispielsweise in Hörnum auf Sylt gibt es aber jährlich zum Jahreswechsel ein großes öffentliches Feuerwerk.
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Alle relevanten Einzelhändler auf Föhr und Amrum haben sich den Angaben der Föhr Tourismus GmbH zufolge zudem dazu entschlossen, pyrotechnische Silvesterartikel ab sofort nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Auch der Sylter Einzelhandel verzichtet nach Angaben der Sylt Marketing GmbH freiwillig auf den Verkauf.
Feuerwerksfreie Zonen in Nordfriesland verbreitet
Aber nicht nur auf den Inseln, auch auf in den Festlandgemeinden des Kreises Nordfriesland sind feuerwerksfreie Zonen weit verbreitet. Dies liegt auch an den vielen mit Reet gedeckten Häusern in der Region. Denn das natürliche Material ist leicht entzündlich. Damit alle Reetdachhäuser die Silvesternacht unbeschadet überstehen, ist etwa in St. Peter-Ording das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell verboten.
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In den anderen nordfriesischen Festlandgemeinden ordnen in der Regel in den Tagen vor dem Jahreswechsel Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.
Die Naturschutzorganisation Nabu bittet alle Hamburgerinnen und Hamburger, auf privates Silvesterfeuerwerk zu verzichten. „Lieber ein großes zentrales Feuerwerk als zehntausend kleine vor der Haustür. Das ist für Natur, Tiere und Anwohnerinnen und Anwohner allemal besser“, sagte der Vorsitzende des Nabu Hamburg, Malte Siegert. Denn Feuerwerke belasteten Umwelt und Natur in erheblichem Maße.
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Vorbild für gesamte Region
So bringt nach Angaben der Naturschutzorganisation vor allem Silvester jedes Jahr starke Feinstaubbelastung und enorme Müllmengen mit sich. Auch die Beeinträchtigungen für Wild- und Haustiere seien erheblich. „Bei Vögeln löst der heftige Lärm den Fluchtreflex aus. Sie fliehen in große Höhen, landen für lange Zeit nicht und kehren nur zögerlich zu ihren Rast- und Schlafplätzen zurück“, sagte Nabu-Vogelschutzexperte Marco Sommerfeld. „Dadurch verbrauchen sie viel Energie, mit der sie besonders in der kalten Jahreszeit sehr sorgsam umgehen müssen.“
Nabu: Weniger Feuerwerk nicht nur zu Silvester
Im Zusammenhang mit der erstmals in Hamburg stattfindenden ZDF-Silvestershow begrüßt der Nabu, dass dort ein zentrales professionell organisiertes Feuerwerk geplant ist. Auch wenn eine Licht- und Drohnenshow aus Sicht des Naturschutzbundes die umweltfreundlichere Alternative gewesen wäre, sei die Lösung ein Schritt in die richtige Richtung. Die Konzentration auf einen bestimmten Ort reduziere Müll und Lärm, heißt es.
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Verbot von Feuerwerk
Der Nabu setzt sich eigenen Angaben zufolge zudem dafür ein, dass Feuerwerke in der Hansestadt zukünftig im gesamten Jahresverlauf deutlich reduziert werden sollten. Denn auch in der Gesellschaft ist das Bewusstsein für die negativen Auswirkungen von Feuerwerk schon länger präsent. Unter dem Hashtag #böllerciao hat sich gerade außerdem ein breites gesellschaftliches Bündnis für ein Verbot privater Feuerwerke ausgesprochen.
dfe, dpa
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