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Paranoide Schizophrenie: „Ich hörte Stimmen“ – Urteil im Hauptbahnhof-Prozess erwartet
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Paranoide Schizophrenie
„Ich hörte Stimmen“ – Urteil im Hauptbahnhof-Prozess erwartet
Veröffentlicht am 23.01.2026Lesedauer: 2 Minuten
Polizei und Spurensicherung im Mai 2025 im Einsatz am TatortQuelle: Georg Wendt/dpa
Eine Frau sticht im Mai wahllos auf Reisende im Hamburger Hauptbahnhof ein. Seit November wird der Fall vor Gericht verhandelt. Am Montag könnte das Urteil verkündet werden.
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Im Prozess um den Messerangriff mit zahlreichen Verletzten am Hamburger Hauptbahnhof könnte am Montag das Urteil verkündet werden. Am Montagmorgen solle unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Beweisaufnahme vor dem Landgericht Hamburg geschlossen und plädiert werden, teilte die Gerichtspressestelle mit. Im Laufe des Montagnachmittags könnte das Urteil verkündet werden.
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In dem Sicherungsverfahren steht seit dem 18. November 2025 eine 40 Jahre alte Frau vor Gericht. Sie soll am 23. Mai 2025 auf einem Bahnsteig voller Menschen wahllos auf Reisende eingestochen haben. Während sechs Menschen den Stichen ausweichen konnten, erlitten nach Angaben der Behörde 15 Menschen zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft der 40-Jährigen versuchten Totschlag in 21 Fällen vor, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
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Angeklagte leidet unter paranoider Schizophrenie
Die Behörde geht davon aus, dass die Frau wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war. Sie leide an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie und höre Stimmen, hieß es. In dem sogenannten Sicherungsverfahren geht es darum, ob die Beschuldigte aufgrund ihrer Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und auf Dauer in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Nach der Tat wurde sie dort nur vorläufig eingewiesen.
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Zum Auftakt des sogenannten Sicherungsverfahrens hatte die Verteidigerin einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt, dem die Große Strafkammer folgte. Zuschauer sollen erst zur Verkündung des Urteils wieder zugelassen sein.
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Zeugen stoppten Frau
Die Tat auf dem Bahnsteig dauerte nach Angaben des Hamburger Senats nur 24 Sekunden. Wenige Minuten zuvor hatte die 40-Jährige ein Gemüsemesser mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge in einem Drogeriemarkt im Hauptbahnhof gestohlen. Zwei Zeugen wurden auf die mutmaßliche Messerstecherin aufmerksam und stoppten sie auf dem Bahnsteig. Einer der Männer brachte sie den Angaben zufolge zu Fall und trat ihr das Messer aus der Hand. Gemeinsam hielten sie die Frau bis zum Eintreffen der Polizei fest.
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Früheren Angaben zufolge wurden drei Frauen im Alter von 24, 52 und 85 Jahren und ein 24 Jahre alter Mann lebensgefährlich verletzt. Eine Frau wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt.
dfe, dpa
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