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Sicherheitslücke: Wie gefährliche Amokläufer trotz Warnsignalen unentdeckt bleiben
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Krank und kriminell
„Wir können doch nicht warten, bis etwas passiert“
Von Till-Reimer StoldtPolitik-Redakteur
Veröffentlicht am 24.01.2026Lesedauer: 8 Minuten
Polizisten vor dem Cinemaxx in Krefeld: Dort musste 2024 ein Amokläufer durch einen Schuss ins Bein gestoppt werdenQuelle: picture alliance/dpa/Christoph Reichwein
Immer wieder kommt es zu Amokläufen von Menschen, die schon zuvor als psychisch krank und kriminell aufgefallen waren. Könnte die Polizei in solchen Fällen früher eingreifen? NRW-Innenminister Reul fordert eine Debatte – eine Läsung hat er nicht parat.
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Erst legte der Mann in seiner Wohnung Feuer, dann zündete er ein geparktes Fahrzeug und ein Büro der Arbeitsagentur an. Anschließend stürmte er mit einem Benzinkanister in das Kino am Krefelder Hauptbahnhof, um dort einen weiteren Brand zu entfachen. Vor den Augen geschockter Kino-Besucher schoss ein Polizist ihm schließlich ins Bein.
Der 38-Jährige, der im Oktober 2024 durch Krefeld wütete, war schon zuvor aufgefallen. Zu viereinhalb Jahren Haft war er 2010 verurteilt worden wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Vergewaltigung, Bedrohung, Sachbeschädigung. Mehrfach war er in Psychiatrien eingewiesen worden. Auch die Polizei hatte den Iraner schon Wochen vor seinem Amoklauf im Auge – wegen zunehmender psychischer Auffälligkeit. Trotzdem verhinderte sie seinen vorerst letzten Gewaltausbruch nicht.
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Einschlägig bekannt, aktuell auffällig – und keiner tut etwas
Der Täter ist einschlägig bekannt und benimmt sich zunehmend auffällig – dennoch stoppt niemand ihn vor seinem Amoklauf: Solche Fälle wiederholen sich regelmäßig. Wie lässt sich das vermeiden? Bewegt von dieser Frage meldete sich letzte Woche Innenminister Herbert Reul (CDU) zu Wort. Da stellte er sein Buch „Sicherheit. Was sich ändern muss“ vor. Und in diesem fordert er mit Blick auf psychisch auffällige Straftäter: „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir früher erkennen, wo Gefahrenpotenzial lauert. Und was wir machen, wenn jemand als gefährlich identifiziert wird. Wir können doch nicht warten, bis etwas passiert. Ich habe keine Patentlösung, um aus diesem Dilemma herauszukommen. Doch eins weiß ich: Wir müssen eine ehrlichere, offenere Debatte führen.“
Ein Minister konstatiert ein Sicherheitsproblem, verzichtet aber darauf, Lösungen vorzuschlagen. Stattdessen fordert er andere dazu auf – bemerkenswert. Immerhin deutet Reul aber an, wo er die Ursache des Sicherheitsdefizits sieht: Es existiere, „weil wir an bestimmte Daten nicht herankommen und nicht immer die Konsequenzen ziehen können, die uns nützlich erscheinen“. Ein Grund für Reuls Zurückhaltung dürfte darin bestehen, dass er schon einmal einen ähnlichen Vorstoß wagte, damals aber weit offensiver. 2019 forderte er nach mehreren Amokläufen, die Krankenakten psychisch auffälliger Personen müssten der Polizei deutlich früher zugänglich werden. Daraufhin erhob sich ein bundesweiter Entrüstungssturm von Ärzteverbänden, Patientenlobbys & Co.
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Behutsame Annäherungsversuche?
Womöglich ein weiterer Grund für Reuls behutsamen Ton: Die überwältigende Mehrheit psychisch erkrankter Menschen ist nicht gefährlich. Durch öffentliche Sicherheitsdebatten droht ihnen aber pauschal das Etikett „Gefährlich“ angepappt zu werden. Wer will das schon zu verantworten haben?
Untätig war Reul in der Zwischenzeit allerdings nicht. 2021 präsentierte er ein Konzept für den polizeilichen Umgang mit psychisch auffälligen und gewaltaffinen Menschen, um diese frühzeitig zu erkennen und zu stoppen. Genannt: „PeRiskoP“ (Kürzel für „Personen mit Risikopotenzial“). Tritt ein psychisch Erkrankter gewaltbereit oder zum Beispiel besonders waffenvernarrt auf, kann dies ein Fall für PeRiskoP werden. Dann schaut die Polizei, was sie selbst an Daten über den Verdächtigen besitzt. Sie trommelt Experten aus Schule, Psychiatrie und Gesundheitsbehörden in einer Fallkonferenz zusammen, um abzuschätzen, wie hoch das Risiko einer schweren Straftat beim Betreffenden ist. Und sie bietet ihm, sozusagen in einer ersten behutsamen Annäherung, ein Präventivgespräch an, bei dem Hilfsmöglichkeiten unterbreitet werden.
Freiwilligkeit allein reicht nicht aus
Das Präventivgespräch erfolgt jedoch freiwillig. Und den Teilnehmern der Fallkonferenz werden manchmal entscheidende Daten für die Risikoeinschätzung vorenthalten. Hat der Verdächtige eine Vorgeschichte in Psychiatrien oder hat er seinem Arzt mitgeteilt, dass er aktuell unter psychischen Störungen leide, müssen Ärzte und Therapeuten dies in der Regel geheim halten. Um ihr Wissen mit der Polizei zu teilen, müsste der Verdächtige sie von ihrer Schweigepflicht entbinden. Daran aber haben so einige Betroffene kein Interesse.
Für dieses hohe Maß an Datenschutz gibt es natürlich Gründe. So argumentieren Ärzte und Therapeuten, es würde ihre Vertrauensbeziehung zu Patienten erschüttern, wenn sie der Polizei ihr Wissen um Erkrankungen mitteilten, von denen sie nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit erfuhren. Dadurch aber fehlen der Polizei gelegentlich zentrale Informationen, um ein Risiko richtig einzuschätzen – und zwar auch dann, wenn potenzielle Gefährder bereits in das Überwachungsprogramm PeRiskoP aufgenommen wurden.
Die Informationen waren zu knapp und zu spät
Gewaltausbrüche bereits identifizierter Risiko-Personen ereignen sich immer wieder. Etwa im Herbst 2024, als ein Mann zwei Häuser in Essen anzündete und dabei 23 Personen zum Teil lebensgefährlich verletzte. Anschließend raste er mit seinem Auto in einen Supermarkt und rannte mit einer Machete umher. Oder beim Angriff eines 21-Jährigen auf zwei Duisburger Grundschüler 2024: Mit Messer und Hammer griff er eine Neunjährige und einen Zehnjährigen an und verletzte sie schwer. Beide Täter, der von Essen wie der von Duisburg, wurden zum Tatzeitpunkt bereits im PeRiskoP-Programm geführt.
Beim eingangs geschilderten Fall des Krefelder Brandstifters zeigten sich die Grenzen von PeRiskoP besonders dramatisch. Schon gute drei Wochen vor dem Amoklauf war der Mann so massiv auffällig geworden, dass er in das Programm aufgenommen wurde. Am Tag des Amoklaufs wurde dem Verdächtigen die Einladung zu einem Präventivgespräch angekündigt – zu spät. Aber da kannten die Beamten ja auch noch nicht die alarmierende Krankengeschichte des persönlichkeitsgestörten Brandstifters. Im später folgenden Prozess urteilten Experten, die Polizei hätte die Gefährlichkeit des Mannes früher erkennen können, wenn sie rechtzeitig alle relevanten Informationen besessen hätte.
Und plötzlich schwingt er die Eisenstange
Aber wie könnte man die Risikoeinschätzung der Polizei verbessern? Wie müssten Bund und Land ihre Gesetze (für Maßregelvollzug und Gesundheitsdatenschutz) überarbeiten? Auf Anfrage dieser Zeitung griffen mehrere Experten Reuls Appell auf und begannen die Debatte, die der Minister derzeit lieber anderen überlässt. Dabei setzen sie an dem Punkt an, den Reul als neuralgisch bezeichnet: bei der Verschwiegenheit von Ärzten und Therapeuten. „Die darf bislang erst gelockert werden, wenn akut Gefahr für Leib und Leben eines Menschen besteht. Das ist zu spät“, kritisiert Oliver Huth, Landesvorsitzender vom Bund Deutscher Kriminalbeamter BDK.
Häufig kündige sich der Ausbruch schon lange vorher an. Psychisch auffällige Menschen, die sich auf einen Amoklauf hinbewegten, steigerten ihr auffälliges Verhalten oft schrittweise. „Das beginnt damit, dass jemand öffentlich mit sich selbst redet, dann rennt er irgendwann brüllend durch die Straßen und eines Tages schnappt er sich eine Eisenstange und schlägt damit auf der Straße um sich wie im Oktober in Arnsberg“ (auch dort stoppte die Polizei den 40-jährigen Gewalttäter mit einem Schuss ins Bein). Deshalb, so Huth, müsse die Schweigepflicht in Verdachtsfällen gelockert werden. Aber wie weit? Dass die Lebensgeschichten psychisch Kranker beim ersten Verdacht vollkommen gläsern werden, fordert auch Huth nicht. Wie aber könnte eine ausbalancierte Lösung aussehen?
Wenn Waffen, Drohungen und akute Krisen ins Spiel kommen
Seit Jahren ringt auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit dieser Frage. Ebenso wie der BDK hat auch sie Innenminister Reul dazu bereits in Rahmen einer Kommission beraten. Ihr Landesvorsitzender Patrick Schlüter fordert nun gegenüber WELT, „in klar definierten Fällen“ müsse „es einen begrenzten Informationszugang zu relevanten medizinischen Einschätzungen“ geben, „um Fehlentscheidungen zu vermeiden“. Nötig seien „klare gesetzliche Melde- und Austauschwege bei konkreten Risikohinweisen – nicht pauschal, sondern gebunden an Kriterien wie Gewaltandrohungen, Waffenbezug, akute psychische Krisen. Mit enger Zweckbindung, richterlicher Kontrolle und zeitlichen Befristungen beim Datenaustausch“.
Dem stimmt im Prinzip auch die größte Opposition im Landtag zu, die SPD. Deren Fraktionsvize Elisabeth Müller-Witt betont gegenüber dieser Zeitung, „in klar definierten Hochrisikofällen“ müsse „ein begrenzter, zweckgebundener Informationsaustausch möglich sein – etwa mit richterlicher Anordnung, strengen Zugriffsbeschränkungen und transparenter Dokumentation“. Was genau unter hohem Risiko und enger Zweckbindung zu verstehen ist, darum müsste wohl im Gesetzgebungsverfahren gerungen werden.
Der Instrumentenkasten muss gefüllt werden
Konsens zeichnet sich auch in der Frage ab, welche Art der Intervention den Behörden künftig möglich sein soll – sobald sie das Risiko verlässlich einschätzen können. Dann, so postuliert die GdP, müsse die Polizei „in den kompletten Instrumentenkasten greifen können: zu engmaschigen Gefährderansprachen, Meldeauflagen, Waffenverboten, konsequenteren Unterbringungs- oder Betreuungsprüfungen“. Auch Sozialdemokratin Müller-Witt fordert einen „Instrumentenkasten, der von verpflichtenden Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen über engmaschige Begleitung bis hin zu waffen- oder ordnungsrechtlichen Schritten reicht“.
Noch etwas verbindet GdP, BDK und SPD nun, obwohl sie bei der scharfen Debatte von 2019 noch in teils unterschiedlichen Lagern standen: Alle bemühen sich darum, die Perspektive der psychisch Erkrankten mitzudenken. Deshalb betonen GdP und BDK den Nutzen eines gelockerten Datenschutzes auch für die Verdächtigten. Denn: Man könne „die Gefahr durch psychisch auffällige Menschen auch überschätzen, weil man nicht genügend Informationen zur Hand hat“, so Huth. Und Schlüter beteuert, wem es an „differenzierter Information“ fehle, der drohe „in Unkenntnis der genauen Lage lieber vorsorglich zu härteren Maßnahmen“ zu greifen – auch wenn diese nicht nötig gewesen wären. Auch Betroffene sollten folglich ein Interesse daran haben, das heiße Eisen endlich anzupacken.
Ein Konsens zum Schutz der Bürger?
Und schließlich lehnen es alle drei ab, die Debatte allein auf den Datenschutz zu verengen. Auch auf die Ausstattung aller Beteiligten wollen sie achten. „Früherkennung“ gelinge „nur, wenn Warnsignale ernst genommen“ würden, deswegen brauche man „besser ausgestattete Schulen, Jugendhilfe, sozialpsychiatrische Dienste und niedrigschwellige Beratungsangebote“, so fasst dies Müller-Witt zusammen. Entscheidend sei außerdem, „dass Menschen mit psychischen Erkrankungen schneller Zugang zu Behandlung und Unterstützung erhalten. Lange Wartezeiten und fehlende Angebote erhöhen Risiken.“
Mit all dem dürfte grundsätzlich auch CDU-Innenminister Reul gut leben können, jedenfalls wurde dies WELT aus seinem Umfeld signalisiert. So könnte sich da ein grundsätzlicher Konsens zwischen Regierung, Opposition und Fachleuten herausbilden – zum Schutze der Bürger.
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