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Gevelsberg in NRW: Polizistinnen lassen Kollegen bei Schießerei zurück – jetzt droht ihnen die Entlassung
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Gevelsberg in NRW
Polizistinnen lassen Kollegen bei Schießerei zurück – jetzt droht ihnen die Entlassung
Veröffentlicht am 06.01.2026Lesedauer: 2 Minuten
Zwei Polizeibeamtinnen stehen im Prozess vor dem Landgericht HagenQuelle: Alex Talash/dpa
Mitten im Kugelhagel fliehen zwei Polizistinnen vom Tatort. Ein Gericht verurteilt sie zu Bewährungsstrafen. Dem Behördenleiter reicht das nicht. Er will, dass sie ihren Beamtenstatus verlieren.
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Zwei Polizistinnen, die ihre Kollegen im Mai 2020 bei einer Schießerei in Gevelsberg zurückließen, sollen nach dem Wunsch ihres Dienstherren ihren Job verlieren. Es sei bereits Ende vergangenen Jahres eine Disziplinarklage gegen die beiden Beamtinnen eingereicht worden, sagte ein Sprecher der Kreispolizeibehörde im Ennepe-Ruhr-Kreis. Ziel der Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster sei es, dass das Beamtenverhältnis beendet wird. Dies sei die härteste Strafe, die das Beamtenrecht disziplinarisch vorsehe.
Anfang Mai 2020 war in Gevelsberg im Ennepe-Ruhr-Kreis eine Verkehrskontrolle aus dem Ruder gelaufen. Der unter Drogen stehende Autofahrer hatte eine Pistole gezogen und das Feuer auf zwei Verkehrspolizisten eröffnet. Einer der Beamten wurde am Oberbauch getroffen und überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste. Insgesamt fielen damals in rund 20 Sekunden 21 Schüsse.
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Die Polizistinnen – damals 32 und 37 Jahre alt – waren zufällig auf Streife zu der aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle gestoßen. Statt Warnschüsse abzugeben, sofort Verstärkung zu alarmieren oder ihren Kollegen zu helfen, hatten die beiden Polizistinnen ein vorbeifahrendes Auto angehalten und waren vom Tatort geflüchtet, wie das Strafverfahren gezeigt hatte. Erst später hatten sie die Leitstelle informiert. Die Polizeibeamtinnen waren nach dem Vorfall laut Polizeisprecher zunächst in den Innendienst versetzt und später suspendiert worden.
Schuldspruch fällt in zweiter Instanz milder aus
Im Strafprozess begründeten sie ihr Verhalten mit Todesangst. Das Landgericht Hagen wertete ihr Nicht-Eingreifen mit Urteil im Oktober 2022 allerdings als versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen und verurteilte sie zu je vier Monaten Haft auf Bewährung.
Damit fiel der Schuldspruch in zweiter Instanz milder aus als in der ersten. Das Amtsgericht Schwelm hatte zuvor eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verhängt, was in dieser Höhe zwingend den Verlust des Jobs nach sich gezogen hätte. Wegen des milderen Schuldspruchs wird über die berufliche Zukunft der beiden die Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht Münster entscheiden müssen.
dpa/jra
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