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Düsseldorf: Tat gefilmt – bis zu sechs Jahre Haft für Gruppenvergewaltigung in Hotel
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Düsseldorf
Tat gefilmt – bis zu sechs Jahre Haft für Gruppenvergewaltigung in Hotel
Veröffentlicht am 02.10.2025Lesedauer: 2 Minuten
Das Landgericht hatte die Öffentlichkeit „für die komplette Prozessdauer und die Schlussvorträge“ ausgeschlossenQuelle: Roberto Pfeil/dpa
Drei Männer aus Siegen sind wegen der Gruppenvergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Düsseldorfer Hotel zu Haftstrafen von vier bis sechs Jahren verurteilt worden. Das Opfer war betrunken und wehrlos – entdeckt wurde die Tat nur durch abgehörte Telefonate.
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Für die Gruppenvergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Düsseldorfer Hotel sind drei Männer aus Siegen zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt worden. Das Trio ist 28 bis 32 Jahre alt.
Laut Gericht hatte der 29 Jahre alte Hauptangeklagte vor drei Jahren die damals 19-Jährige in einer Disco kennengelernt, sie stark betrunken gemacht und anschließend in ein nahegelegenes Hotel im Medienhafen gebracht.
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Dort hatten nach Überzeugung des Gerichts alle drei Männer die durch Alkohol- und Cannabiskonsum nahezu wehrlose Frau vergewaltigt. Der 28 Jahre alte Angeklagte soll das Geschehen sogar gefilmt haben.
Tod der Frau billigend in Kauf genommen
Anschließend ließ das Trio die junge Frau allein im Hotelzimmer zurück, obwohl diese sich bereits erbrochen hatte und zu ersticken drohte. Das trug dem 29-Jährigen den Vorwurf des versuchten Totschlags ein. Er habe den Tod der Frau billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung. Doch das Gericht sah keinen Tötungsvorsatz und sprach den Mann in diesem Punkt frei.
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Von dem Verbrechen erfuhr die Polizei nur zufällig. Die Männer hatten sich am Telefon über die Tat unterhalten. Die Telefone waren aber abgehört worden – für Ermittlungen im Bereich der Drogenkriminalität.
Prozess und Plädoyers aus Opferschutzgründen nicht öffentlich
Direkt zum Prozessauftakt hatte das Landgericht die Öffentlichkeit „für die komplette Prozessdauer und die Schlussvorträge“ ausgeschlossen. Als Grund nannte der Richter den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Opfers.
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Ressort:PanoramaProzess in Wien
Der Prozess und die Plädoyers waren aus Opferschutzgründen nicht öffentlich. Gegen den mit 28 Jahren jüngsten Angeklagten wurde unter Einrechnung einer bereits in Siegen verhängten Strafe als Gesamtstrafe die höchste Strafe verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
dpa/cvb
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