Die Verleihung der Ehrenbürgerwürde in der Stadt Leipzig ist nach § 26 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) geregelt. Erstmals konnten sächsische Gemeinden durch die auf Grundlage der neuen Verfassung für das Königreich Sachsen vom 4. September 1831 erlassene Allgemeine Städteordnung für das Königreich Sachsen vom 2. Februar 1832 Ehrenbürger ernennen. So erfolgte in Leipzig bereits am 9. April 1832 die Ernennung des ersten Ehrenbürgers der Stadt. Seitdem hat die Stadt Leipzig das Ehrenbürgerrecht an 89 Personen verliehen. Sechs Personen wurde die Ehrenbürgerwürde wieder aberkannt. Aktuell sind 84 Personen als Ehrenbürger gelistet.
Hinweis: Die Auflistung erfolgt chronologisch nach dem Datum der Zuerkennung.
Während des Hitler-Regimes wurden 1933 Paul von Hindenburg und Adolf Hitler (Führer und Reichskanzler), 1937 Wilhelm Frick (Reichsminister) und 1938 Hans Frank (Reichsinnenminister) Ehrenbürger von Leipzig. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Ehrenbürgerwürde 1958 an Walter Ulbricht (Staatsratsvorsitzender der DDR) vergeben.
Im Dezember 1990 beschäftigte sich die Leipziger Stadtverordnetenversammlung mit den während des Hitler-Regimes (1933–1945) und mit den bis zur deutschen Wiedervereinigung 1945–1990 verliehenen Ehrenbürgerschaften. „Eine Sichtung des Archivmaterials des Stadtarchivs gab keinerlei Hinweise, dass eine Aberkennung erfolgte.“[3] Eine automatische Aberkennung dürfte jedoch vermutlich bereits durch eine Direktive des Alliierten Kontrollrats aus dem Jahre 1946[4] erfolgt sein, welche den Hauptkriegsverbrechern Vorrechte wie z. B. Ehrenbürgerschaften entzog. Am 20. Dezember 1990 beschloss die Stadtverordnetenversammlung ohne Gegenstimmen bei einer Stimmenthaltung die formale Aberkennung der Ehrenbürgerschaften für Adolf Hitler, Wilhelm Frick, Hans Frank, Walter Ulbricht und Paul von Hindenburg.[5]
Am 19. Mai 2010 beschloss der Leipziger Stadtrat mit fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Karl Binding wegen der „Beteiligung Karl Bindings an der postum im Jahre 1920 – gemeinsam mit dem Psychiater Alfred Hoche – erschienenen Schrift ‚Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens – Ihr Maß und ihre Form‘“.[6]